Bei drohender oder erfolgter Darlehenskündigung ist rasche Hilfe notwendig.
Durch die Kündigung des Darlehens wird der Restbetrag zur Zahlung fällig. Mit Vereinbarungen zur Stundung kann die Fälligkeit jedoch hinausgeschoben werden, im Falle der Umschuldung ist neben der Lastenfreistellung an eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung zu denken.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kredit- und Sicherungsverträge und die Wirksamkeit einer Kündigung des Darlehensvertrages.
Wir führen Gespräche mit den finanzierenden Banken, bemühen uns um eine Stundung fälliger Forderungen, holen Lastenfreistellungserklärungen ein und prüfen Ansprüche auf Vorfälligkeitsentschädigung und Bearbeitungsgebühren.
Zudem beraten im Hinblick auf die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung und die Chancen einer Rückabwicklung der Finanzierungsverträge.